Gutschein-Hinweise
Für die Einlösung von Gutscheinen im Langasthof Birkenhof, Im Schlichenhöfle 2, 71566 Althütte-Schlichenhöfle, die durch uns ausgegeben werden, gelten die nachfolgenden Bedingungen:
- Ein Gutschein kann nur zur Bezahlung der in unserem Restaurant angebotenen und konsumierten Speisen und Getränke verwendet werden. Eine Barauszahlung des Gutscheinbetrages ist nicht möglich. Wir bitten hierfür um Verständnis.
- Ein Gutschein kann jeweils nur einmal (bis zur Höhe des darin ausgewiesenen Gesamtbetrages) zur Zahlung eingesetzt werden. Eine Aufteilung des Gutscheinbetrages (z. B. auf mehrere Besuche) selbstverständlich problemlos möglich.
- Etwaige verbleibende Restbeträge (für den Fall, dass der Preis der konsumierten Speisen und Getränke den im Gutschein ausgewiesenen Gesamtbetrag nicht vollständig erreicht) können wir leider nicht bar auszahlen, aber bei einem weiteren Besuch in unserem Landgasthof gerne für Sie einlösen.
- Unsere Geschenk-Gutscheine unterliegen entsprechend der gesetzlichen Vorgaben einer Gültigkeit bzw. Verjährungsfrist von drei Jahren nach Ausstellungsdatum.
Mit freundlichen Grüßen
Jutta und Eberhard Strohbeck
Inhaber
Stand:04/2018